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#Hauptzollamt #Öffentliche Verwaltung #Zollamt #Zollämter
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Psius
Verfasst am 31.05.2011
Das Hauptzollamt Leipzig pfändet willkürlich, ohne Vorankündigung und ohne Überprüfung auf die Rechtmäßigkeit der Pfändungen.Beispiel: Arbeitsagentur fordert überzahlten Betrag vom Hartz4-Empfänger zurück. Dieser zahlt nicht, weil der Rückzahlbetrag seiner Meinung nach ungerechtfertigt ist und schaltet Anwalt ein. Hauptzollamt zieht Kontopfändung durch. Konto ist dicht. Die Arbeitsagentur bemerkt ihren Fehler und erstattet dem Betroffenen das Geld. Da das Konto aber für den Betroffenen nicht verfügbar ist, ist dieses Geld auch gleich weg. das heißt, da die Pfändung immer noch aktiv ist, ist jetzt der doppelte Betrag als minus angegeben. Soviel zum Hauptzollamt Leipzig. NOTE 6