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rsn
Verfasst am 25.10.2012
Ich mag keine Gratis-Zeitungen in meinem Briefkasten und teile das den Zustellern mit dem Aufkleber „Keine kostenlosen Zeitungen“ eindeutig mit. Da ich immer wieder das Mb Mitteilungsblatt von Seifert Medien in meinem Briefkasten vorfand, teilte ich dies dem Verlag schriftlich mit und bat darum, die unerwünschte Belieferung sofort einzustellen. Ich erhielt zwar keine Antwort des Herausgebers auf mein Schreiben, dafür aber zum nächsten Termin (heute) die neue Ausgabe des besagten Blattes. Nach der Rechtsprechung stellt die Belästigung eines Verbrauchers mit unerwünschter Werbung eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Empfängers dar und begründet einen Unterlassungsanspruch. Dieser Sachverhalt dürfte wohl auch Seifert Medien bekannt sein. Da das Unternehmen trotzdem seine Zusteller nicht davon abhält, das Mitteilungsblatt auch dort zuzustellen wo es unerwünscht ist, nimmt es billigend in Kauf, dass die Zusteller sich über die Verletzung von Persönlichkeitsrechten anderer hinwegsetzen. Für mich ist das eindeutig ein Zeichen von fragwürdiger Seriosität.