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Zweck des Vereins ist es, die Interessen von Verbrauchern durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen und Verbraucher vor rechtswidrigen unternehmerischen Praktiken zu schützen, insbesondere in folgenden Bereichen: Vertragsschlüsse unter Einbeziehung von Telekommunikationsmitteln, Fernabsatzverträge i.S.d. § 312b BGB, Haustürgeschäfte i.S.d. § 312 BGB, Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Telekommunikationsverträge, Time-Sharing-Verträge, Finanzvermittlungsverträge, Gewinnspiele, Versendung unerwünschter E-Mails (Spam), unrechtmäßige Abbuchungen.Ziel des Vereins ist es insbesondere, eine Bündelung von Verbraucherinteressen in Fällen zu ermöglichen, in denen eine Vielzahl von Verbrauchern durch die gleichen unternehmerischen Praktiken betroffen ist, um diesen so die Durchsetzung ihrer Rechte zu erleichtern. Zur Durchsetzung der Verbraucherrechte im Einzelfall arbeitet der Verein mit Rechtsanwälten zusammen, die erforderlichenfalls von den Verbrauchern mit ihrer außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung beauftragt werden können.Die Erreichung dieses Zwecks wird insbesondere durch die nachfolgenden Aktivitäten verwirklicht: die Aufklärung der Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, die Information über aktuelle Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen sowie die Warnung vor aktuellen rechtswidrigen Praktiken, insbesondere durch das Betreiben eines eigenen Internet-Portals, die Versendung von Rundschreiben an Vereinsmitglieder und interessierte Verbraucher, die Durchführung von Informationsveranstaltungen und die ZUSAMMENARBEIT MIT POLIZEI, STAATSANWALTSCHAFT, PRESSE und FERNSEHSENDERN, die Unterbindung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und andere Verbraucherschutzgesetze im Sinne des § 2 UKlaG durch geeignete Maßnahmen, erforderlichenfalls auch durch die Einleitung gerichtlicher Verfahren. Zu diesem Zweck strebt der Verein seine Anerkennung als qualifizierte Einrichtung im Sinne des § 4 UKlaG an.
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Irene
Verfasst am 10.04.2012
Die angeblich kostenlose Verbraucherzentrale war in meinem Fall erfolglos. Musste trotzdem für Beratung und Anwalt fast 340 Euro zahlen. Der Verbraucherdienst eV kostet die Hälfte und nach relativ kurzer Zeit konnte ich wieder ruhig schlafen. Hätte viel Geld sparen können wenn ich gleich dorthin gegangen wäre.
Bruno
Verfasst am 02.12.2011
Endlich hat mir jemand helfen können. Ferichtsvollzieher stand vor der Tür im Namen Uniscore Forderungsmangement gmbH. Ich rief die Leute in Essen an und sofort waren die aktiv. Jetzt ist alles Gut. Die Pfändung wurde durch diese Leute abgewendet vielen herzlichen Dank
Wolfgang W. aus GT ;-)
Verfasst am 27.05.2011
Hatte zwei komische Gewinnspiele, wo ich angeblich mitmachte. Wußte nur nichts davon und habe mir die Abbuchungen von meinem Konto wieder zurück geholt. Dann kam eine Mahnung und gleich darauf letzte Aufforderung von Inkassobüros. So richtig verzweifelt war ich als meine Rechtsschutzversicherung keinen Anwalt bezahlen wollte, weil es um Gewinnspiele ging. Im Internet fand ich auch keine wirkliche Hilfe. Einfach nicht zahlen heisst es immer - leider kann man nirgendwo lesen, wie die Geschichte dann ausging. Jedenfalls habe ich dann den Verbraucherdienst in Essen gefunden und mit denen telefoniert. Schließlich wurde ich Mitglied. Innerhalb weniger Wochen hatte ich Ruhe und es war keine Rede mehr von fast 400 Euro an Inkassobüros für irgendwelche angebliche Teilnahmen an Gewinnspielen. Das ganze lief sehr still und leise ab, ich brauchte mich um nichts zu kümmern, einfach klasse!