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Gehirn
Verfasst am 10.09.2006
Ich möchte mich an dieser Stelle zum Fitness- Studio Ladies First in Rostock äußern: Das Kursangebot ist zwar sehr übersichtlich, aber sicherlich ausreichend. Leider gibt es hier aber z.B. keine Klimaanlage, was natürlich gerade im Sommer äußerst unangenehm auffällt. Dies ist besonders hart für diejenigen, die den günstigsten Tarif,immerhin 25 Euro pro Monat, wählen, da man dann nämlich noch nicht einmal die Duschen dort kostenlos benutzen darf. Viel schlimmer ist aber die Tatsache, dass man es hier mit der deutschen Rechtssprechung nicht so genau nimmt und die Kundinnen um ihr Recht zu bringen versucht: Obwohl es gegen geltendes Recht verstößt,wird es den zahlenden Mitgliedern des Studios untersagt, eigene Getränke mit in den Trainingsbereich zu nehmen. Dies scheint in Rostock gängige Praxis zu sein, muss und sollte aber auch nach Aussagen der Gewebeaufsicht und der Verbraucherzentralen von den Sportlern nicht hingenommen werden! Die Betreiber des Fitness- Studios argumentieren hier z.T. mit abenteuerlichen Ausreden, die vollkommen haltlos und juristisch unwirksam sind. Als Mitglied eines Fitness- Studios schließt man einen Vertrag mit einer Sportstätte ab und hat dementsprechend auch die genau damit verbundenen Rechte und Pflichten. Aber da man beim Sport ja bekanntlich etwas trinken muss , bietet das Fitness- Studio am Vögenteich selbstverständlich Getränke zum Verkauf an: Man kann hier z.B. Leitungswasser zum Literpreis von 1,20 Euro erhalten. Mein Hinweis darauf, dass dies recht überteuert ist, wurde von der Geschäftsführerin wie folgt kommentiert: "Dann trink doch nicht so viel!" Ich denke, dass diese Aussage keines weiteren Kommentars bedarf, oder?! Ist doch logisch und allgemein bekannt, dass man beim Sport zwischendurch etwas trinken muss und dass eine mangelnde Flüssigkeitszufuhr bei starker körperlicher Belastung sogar gesundheitsschädlich sein kann! Da ich den Betreibern des Studios untenstehendes Gerichtsurteil vorlegte und ihnen mitteilte, dass ich in Zukunft mein eigenes Wasser ins Studio mitzubringen gedenke, wurde ich der Geschäftsführerin offensichtlich zu unbequem: Man drängte mich urplötzlich dazu, dass Studio umgehend zu verlassen und niemals wieder zu kommen. Selbstverständlich habe ich dies nicht getan, ohne mich für den bereits bezahlten Monat auszahlen zu lassen und mir schriftlich bestätigen zu lassen, dass mir in Zukunft keinerlei Beiträge mehr von meinem Konto abgebucht werden. Ich erspare Euch hier an dieser Stelle lieber, wie genau sich diese Dame aufgeführt hat und was für Dinge sie mir sonst noch an den Kopf geschmissen hat. Wichtig ist mir nur, Euch vor derartigen Zuständen zu warnen und Euch über Eure Rechte zu informieren: Selbst wenn Ihr einen Jahresvertrag oder ähnliches abgeschlossen habt, könnt Ihr aufgrund des sog. Sonderkündigungsrechts umgehend aus Eurem Vertrag aussteigen, wenn Euch ein Fitness- Studio verbietet, eigene Getränke mitzubringen! Dies gilt auch, wenn Ihr einen Vertrag unterschrieben habt, indem extra steht,dass Ihr keine Getränke mitbringen dürft. Derartige Vertragsklauseln sind „schwebend unwirksam“ (Juristendeutsch), für Euch also ungültig!! Hier also die Rechtslage: Eigene Getränke im Sportstudio verboten? Das Oberlandesgericht Brandenburg an der Havel entschied am 25.06.2003 (AZ: 7 U 36/03) , dass Vertragsklauseln, die das Mitbringen eigener Getränke untersagen, unwirksam sind.