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user14591
Verfasst am 18.06.2015
Unsere Bewertung resultiert aus der Qualität der Leistungen, aus dem Umgang mit Mängeln und in Ermangelung der Wartung der von Fa. Bartsch installierten Heizungsanlage wie folgt. Fa. Bartsch empfahl uns für eine Pellets-Solarthermie-Heizungsanlage ein System der Fa. Herz im Verbund mit anderen von Fa. Bartsch ausgewählten Komponenten. Das Gesamtsystem wurde von Fa. Bartsch konzipiert und installiert. Im ersten Jahr traten eine Vielzahl sehr erheblicher Mängel auf, Nacharbeiten wurden tlw. über viele Wochen bis viele Monate verschleppt oder sind weiterhin offen. Nach persönlicher Durchsprache aller Mängel wurde uns von Fa. Bartsch mündlich und schriftlich der Rechtsweg nahegelegt, ohne einen alternativen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Darüber hinaus war Fa. Bartsch entgegen vorheriger mündlicher und schriftlicher Zusagen nicht in der Lage, die regelmäßige notwendige Wartung der gesamten von ihr geplanten und errichteten Anlage durchzuführen, für deren Installation wir über 35.000 EUR überwiesen hatten. Fa. Bartsch verwies daraufhin an den Hersteller, bei dem wir für die Wartung den 3,7 fachen Preis bezahlen mussten (446,25 EUR anstelle 119,00 EUR für 2h Wartungsaufwand des Technikers jew. zzgl. Materialkosten). Hätte dies Fa. Bartsch vorher kommuniziert, wäre es niemals zu einer Beauftragung gekommen, weil Heizungsinstallation ohne anschließende Wartung durch den Installateur ein No-Go für uns ist. Das von Fa. Bartsch angeregte Gerichtsverfahren am Landgericht München I dauert an (öffentliches Verfahren, Az 5 O 21371/13) und hat die des gerichtlich bestellten Sachverständigen dokumentierten Mängel zur Grundlage. Bei Neuinstallation erscheint das Einholen von persönlichen Referenzen zum Umgang mit Mängeln unabdingbar und ebenfalls das vertragliche Definieren von Wartungskonditionen.