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Freund
Verfasst am 16.01.2013
Ich hatte Herren Joachim Bardohn beauftragt als Immobilienmakler mein Elternhaus zu einem vereinbarten Preis zu verkaufen da ich selbst ca. 300 km entfernt wohne. Zum Glück lief der Vertrag nur vom 19.07.2012 - 31.12.2012. Auf Grund der Anzahl der Verstöße musste ich am 29.10.2012 dem Makler Joachim Bardohn den Zugang ohne Aufsichtsperson zum Schutze meines Eigentums untersagen. Fachlich und menschlich sind wir sehr enttäuscht von Herrn Achim Bardohn. Wir mussten ihm ständig ermahnen, sich mit mehr Sorgfaltspflicht auf unserem Grundstück, in unserer Abwesenheit, zu bewegen. Die Fenster wurden wochenlang, bis in den Spätherbst, offen stehen gelassen. Witterungsbedingte Schäden, eingeschränkter Versicherungsschutz bei Einbruch, wurde so trotz ausdrücklicher schriftlicher und telefonischer Unterweisung billigend in Kauf genommen. Insektenbefall in allen Räumen war ein Ergebnis dieses verantwortungslosen Handelns. Wasserhähne wurden aufgedreht und die Abflussstopfen in die Waschbecken verbracht, so das beim öffnen des Hauptabsperrhahnes (Wasser) das Waschbecken überlief. Als ich am 01.01.2013 Herrn Joachim Bardohn die Unterlassung weiterer Aktivitäten bezüglich meines Objektes schriftlich mitteilte, wurde mir Ignoranz, Arroganz, gequirltes Gehabe vorgeworfen. Desweiteren teilte er mir mit, dass ich Ihm nichts zu untersagen habe und er froh ist mich losgeworden zu sein. „Herr Bardohn richtig ist, dass ich ein Mensch mit Rückgrat bin sowie eine starke Persönlichkeit der genau weiß was er will.“ Wenn Sie damit ein Problem haben sollten Sie daran arbeiten. Für alle hier dargelegten Schilderungen sind gerichtsverwertbare Dokumente in Schrift und Bild vorhanden.