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Rechtsanwalt Stefan Loebisch

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Rechtsverteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen mit dem Vorwurf, Musik, Filme, Software oder Computerspiele illegal über eine P2P-Tauschbörse im Internet verbreitet zu haben: _ Überprüfung der Abmahnung und der vorformulierten Unterlassungserklärung, _ Zurückweisung der Abmahnung oder modifizierte Unterlassungserklärung, _ weitere Korrespondenz mit der gegnerischen Kanzlei, _ erforderlichenfalls Verhandlung über Abmahnkosten und Schadensersatz.