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sipdao
Verfasst am 06.11.2014
Rechtsanwalt Karl Heinz Becker, Laufertormauer 8, 90403 Nürnberg. Die folgende Bewertung bezieht sich nur auf Herr Becker persönlich. Nachdem gegen mich eine Anzeige wegen Körperverletzung erstattet wurde, habe ich eine schriftliche Aussage bei der Polizei gemacht und Herr Becker beauftragt,, mich weitergehend zu verteidigen. Herr Becker hat ein 32-zeiliges Schreiben zusätzlich an die Polizei verschickt. Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige eingestellt, da meine schriftliche Aussage anscheinend ausreichend war. Für dieses Schreiben wurde mir von Herr Becker eine Rechnung über 458,15€ erstellt, mit dem Hinweis, dass die Rechnung kostenvergünstigt war. Die Rechtsanwalts Schlichtungsstelle empfand die Abrechnung als korrekt. Ich kann es leider nicht nachvollziehen, das man für einen einzigen, simplen Brief 458,15€ in Rechnung stellt. Nach dieser enttäuschenden Erfahrung mit Herr Becker kann ich ihn persönlich leider nicht weiter empfehlen. 01.11.2014