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Andreas Lausmann Rechtsanwalt

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01279 Dresden

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hilfesucherin

schade, der anfang begann gut

Verfasst am 05.11.2012

ich wurde von febr. 2010 bis nov. 2011 von herrn lausmann in meiner scheidungsangelegenheit betreut. erste wirklich vielversprechende hilfestellungen ließen mich hoffen, daß sich die scheidungs- und unterhaltsangelegneheiten gut für mich gestalten würde. mit zunehmender zeit mußte ich allerdings feststellen, dass sich auch das postive verhalten des anwaltes veränderte. ich bekam zunächst kene informationen zur fahrtkostenerstattung- respektive erst zwei tage vor abfahrt an den terminort. das war viel zu spät, da das amtsgericht mindestens eine woche bearbeitungszeit benötigt. ich war damals noch hartzIV zwei -empfängerin und konnte die zahlungen von knapp 100 € nicht selber tragen. nach dem scheidungstermin wollte der rechtsanwalt mene fahrkarte, um sich um die rückerstattung zu kümmern. das empfand ich als sehr hilfreich. doch nach dem ich vom amtsgericht keinerlei reaktion oder überweisung bekam, kümmerte ich mich selbst um die angelegenheit. heute schreiben wir bereits 2012 und das gericht mußte mir bestätigen, daß weder ein antrag noch eine bittstellung oder die fahrkarte vom anwalt eingereicht wurden. letztendlich habe ich den anwalt noch einmal um hilfe gebeten und das gericht zu informieren, wie der sachverhalt in 2011 war. ich habe bis heute keine antwort von ihm erhalten. das gericht hat mir einen abschlägigen bescheid zugesandt. bei der kleinen rente, die ich erhalte, ein bitterer verlust. aufgrund seines nichtreagierens während der gerichtsverhandlung habe ich weitere einbußen hin zunehmen. während des scheidungsverfahrens im gericht wurde vom anwalt keinerlei anstalten gemacht, den nachehelichen unterhalt sofort vor ort zu verhandeln. ich bekam auch nach anfragen nach dem scheidungstermin weder auskünfte noch informationen und sah mich gezwungen einen neuen anwalt mit meiner angelegenheit zu beauftragen. daher kann ich hier keine positive bewertung für den ra. lausmann abgeben, da er aus meiner sicht in entscheidenden situationen keinen oder nur mäßigen rechtsbeistand geleistet hat.