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Kadriye R
Verfasst am 14.03.2011
Beraten wurde ich durch den Fachanwalt für Arbeitsrecht Herrn Stoll.Da ich auszubildene bin musste ich mir für die Vertretung durch den Anwalt Stoll einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht bewilligen lassen.Nun habe ich in der Kanzlei Nücken bein Anwalt Michael Stoll einen Termin bekommen. Er erklärte sich auch bereit mich zu vertreten.nach einigen schriftwechsel mit der gegnerischen Partei stand nun zum 15.03.2011 ein Gütetermin bei der IHK zu Köln an. Der Anwalt Michael Stoll hatte mir ca. 1,5 Wochen vor diesem termin eine Rechnung über einen Vorschuss von 400Eur zukommen lassen. Nach rücksprache mit derAnwaltskammer Köln und dem zuständigen Amtsgericht, überwies ich den Betrag nicht und wieß den Anwalt Michael Stoll darauf hin,dass er nach §1, §2, und §8 BerHG verpflichtet sei mich in dieser angelegenheit außergerichtlich zu vertreten.Ich bekam eine patzige Antwort das er sich nicht belehren lasse.Das Mandat hat er 15 Std. vor dem besagten Termin bei der IHK niedergelegt.