Tiere, Pflanzen und Landwirtschaft

MM Gartengestaltung Mathis

Kelterstr.  39
74226 Nordheim

MM Gartengestaltung Mathis

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user81738

MM Gartengestaltung können wir keinesfalls empfehlen

Verfasst am 14.10.2015

Unsere Erfahrungen: Hält sich nicht an Vereinbarungen, hält keine Absprachen mit Kunden, kann nicht sachlich mit Problemen umgehen, nimmt Aufträge an die seine Kompetenzen übersteigen und bricht Auftrag ab. Wie wir zu unserem Urteil kommen lesen Sie im Folgenden. Leider etwas konfus, es ist in kurzer Zeit sehr viel unglaubliches passiert. Es handelt sich bei unseren Aussagen um unsere eigene Meinung, basierend auf unseren Erfahrungen, sachlich und wahrheitsgemäß dargestellt. Auftrag war: Erstellung behindertengerechter Weg zum Haus. Herr Matthis hat nicht mitgeteilt wann genau er mit den Arbeiten beginnt, uns war nur ein grober Zeitrahmen bekannt, wir hatten hier eine konkrete Aussage, wie bspw. eine Uhrzeit wann die Baustelle eröffnet wird, erwartet. So überraschte man uns mit einem Bagger im Vorgarten. Im Laufe der Woche baten wir immer wieder um Mitteilung zum Ablauf/ Zeitpunkt der Arbeiten und erhielten Antworten wie „Ich bin gesetzlich nicht dazu verpflichtet Ihnen zu sagen wann ich komme“ oder „Es dauert so lange wie es dauert“ oder „Schaun wir mal“. Wir betonten vor Beginn der Arbeiten immer wieder, dass zu gewissen Zeiten sowie nach Feierabend der Handwerker eine Zugangsmöglichkeit zum Haus bestehen muss, die mit dem Rollstuhl überwindbar ist. Laut Herrn Matthis alles kein Problem. Leider stellte sich das als Trugschluss heraus. Später teilte er uns mit, dass die Rampe für zwei bis drei Tage wegen der Aushärtung des Betons nicht angebracht werden könne. Damit waren wir nicht einverstanden und wiesen ihn auf seine Zusage hin, dass wir immer eine Rampe am Haus haben würden. Darauf entgegnete er uns, es sei für ihn nicht vorhersehbar gewesen, dass unsere Tochter so darauf angewiesen ist. Unglaublich. Weil wir auf die Rampe nicht verzichten konnten erhielten wir von Herrn Matthis eine Änderungsanzeige, in der er uns mitteilte eine Reihe von Stelen weglassen zu wollen. Hätten wir dieser nicht widersprochen und hätte Herr Matthis die Arbeiten tatsächlich so ausgeführt, wäre uns das Erdreich wohl abgerutscht. Als wir ihn darauf ansprachen, teilte er uns mit, wir hätten ja fünf Jahre lang Zeit ihn bei Mängeln in Regress zu nehmen. Gemäß Angebot waren als Zahlungsmodalitäten bei Zahlung innerhalb acht Tagen zwei Prozent Skonto vereinbart. Plötzlich erhielten wir jedoch Abschlagsanforderungen, von denen vorher keine Rede war, zahlbar sofort ohne Abzug. Also auch hier entgegen der Vereinbarung, wir sahen dennoch darüber hinweg. Da wir mit Abschlagsanforderungen keine Erfahrungen hatten, fragten wir an ob wir eine neue Anforderung erhalten können, in denen der Stundenlohn gesondert ausgewiesen wird. Wir erhielten zwar eine befriedigende Antwort, doch wurde uns darin auch unterstellt, wir würden nach einem Grund suchen die Forderung nicht bezahlen zu wollen. Wir konnten nicht nachvollziehen wie Herr Matthis zu dieser Annahme kommt. Wir haben ihm sachlich entsprechend geantwortet. Die Reaktion darauf war die Mitteilung, dass er unter diesen Umständen nicht mehr für uns arbeiten wolle. Wir teilten mit, dass wir auf Erfüllung des Vertrags bestehen. Zwischenzeitlich war der Vorgarten planiert und nur eine provisorische sehr steile Rollstuhlrampe aus Holz als einzige Zugangsmöglichkeit zum Haus angebracht. Er erschien am Folgetag daher wieder auf der Baustelle. Kurz darauf gab es eine Meinungsverschiedenheit betreffend die Art und Weise wie die Pflastersteine gesetzt werden sollten. Anstatt sich mit uns auseinander zu setzen und nach einer Lösung zu suchen, brach er die Arbeiten ab und räumte die Baustelle. Auf unser Schreiben mit Bitte um Mitteilung ob er die Arbeiten noch zu Ende bringt reagierte er mit einer Schlussrechnung.