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#Business #Full-Service #Homepage #Internetagentur #KMU #Mittelstand #Unternehmen #Webdesign #Webseite #Website
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Rüdiger Jahns
Verfasst am 24.04.2013
Ich verstehe diese Aufregung nicht! Ganz klare vertragliche Bedingungen, für jeden "wirklichen Unternehmer" verständlich geschrieben, das Euroweb die Erstellungskosten nicht berechnet aber natürlich den Service! Mich haben die wirklich top überzeugt und die Resonanz meiner Kunden ist beeindruckend. Ich bezahle mtl. 170,-Euro und dabei ist wirklich ALLES inkl..Keine Erstellungskosten, nichts weiter! Bei einer anderen Webagentur habe ich allein für die Erstellung 8250,- EURO bezahlt, OHNE Service. Ich kann nur jedem Unternehmer die Fa. Euroweb weiterempfehlen!!!
Jörg Reinholz. Schlosser
Verfasst am 02.07.2012
Wenn man den folgenden Urteilen folgt: - LG Bautzen, 2 O 520/11 Arglistige Täuschung, weil kostenlose Leistung vorgemacht wird, die sich dann als gerade nicht kostenlos erbracht erweist - LG Berlin, 51 S 26/11 Arglistige Täuschung durch Webstyle GmbH, Vortrag gemäß § 649 BGB im Widerspruch zu deren Jahresbericht - LG Kiel, Az. 2 O 135/11 (rechtskräftig, da Berufung der Euroweb vor OLG Schleswig nach Hinweis des Gerichtes zurück genommen wurde) - LG Bautzen, 2 O 520/11 Arglistige Täuschung, weil kostenlose Leistung vorgemacht wird, die sich dann als gerade nicht kostenlos erbracht erweist - LG Berlin, 51 S 26/11 Arglistige Täuschung durch Webstyle GmbH, Vortrag gemäß § 649 BGB im Widerspruch zu deren Jahresbericht - LG Kiel, Az. 2 O 135/11 (rechtskräftig, da Berufung der Euroweb vor OLG Schleswig nach Hinweis des Gerichtes zurück genommen wurde) - Amtsgericht Waiblingen, 7 C 798/10 (Berufung eingelegt) - AG Düsseldorf, 51 C 1207/10, bestätigt in der Berufung: LG Düsseldorf, 22 S 12/10 - Landgericht Hildesheim, 7 S 232/09, nach Revisionsrücknahme definitiv rechtskräftig - AG Düsseldorf, 32 C 5799/09 - AG Ottweiler, 16 C 234/09 - AG Düsseldorf, Az. 32 C 6293/08, bestätigt in der Berufung: LG Düsseldorf, 22 S 327/08 Amtsgericht Waiblingen, 7 C 798/10 (Berufung eingelegt) - AG Düsseldorf, 51 C 1207/10, bestätigt in der Berufung: LG Düsseldorf, 22 S 12/10 - Landgericht Hildesheim, 7 S 232/09, nach Revisionsrücknahme definitiv rechtskräftig - AG Düsseldorf, 32 C 5799/09 - AG Ottweiler, 16 C 234/09 - AG Düsseldorf, Az. 32 C 6293/08, bestätigt in der Berufung: LG Düsseldorf, 22 S 327/08 ... und sich auch ansieht, dass die Gerichte in den Verfahren ... - LG Düsseldorf, Az. 9 O 14/10 Internet Online Media GmbH; kein Vortrag zu § 649 Absatz 2 und 3 BGB; Vortrag, man hab ein Addword-Konto im Gegenwert von 7200 Euro eingerichtet, nicht glaubhaft gemacht. - LG Meiningen, Az. 2 O 744/11, keine schlüssigen Kalkulation im Rahmen des § 649 BGB, Vortrag, dass die Webseiten ausschließlich von fest angestellten Mitarbeitern erstellt werden, stimmt nicht mit Bilanzwerk überein - LG Chemnitz, Az. 4 O 12/09, keine schlüssigen Kalkulation im Rahmen des § 649 BGB, Vortrag, dass die Webseiten ausschließlich von fest angestellten Mitarbeitern erstellt werden, stimmt nicht mit Bilanzwerk überein - LG Düsseldorf, Az. 7 O 311/10, keine schlüssigen Kalkulation im Rahmen des § 649 BGB - LG München, Az. 12 O 9628/10, (Euroweb-Marketing) Klageabweisung nach mehrfacher Falschdarlegung bezüglich angeblicher Zahlungen an Google. ... äußerst kritisch zum Vortrag der Euroweb und deren Konzerntöchtern standen, dann sollte man sich bei einer Kontaktierung durch die Unternehmen Euroweb, WAZ Medienservice (machen jetzt den Vertrieb), Webstyle GmbH, Internet Online Media GmbH äußerst kritisch verhalten und sich auf gar keinen Fall dazu drängen lassen voreilig den als günstig dargestellten Vertrag unterzeichnen. Dieser Vertrag verursacht hohe Kosten und allein die pressebekannte Zahl ca. 3000 Verfahren vor Düsseldorfer Gerichten kann man als Anzeichen dafür nehmen, das die Kundenmeinungen über das Unternehmen nicht so positiv sind, wie diese das Unternehmen darstellt. Viele Kunden finden sich mit einem Vertrag wieder, der ihnen eine enorme Zahlungslast auferlegt. Bei einer Anwendung der gebotenen wirtschaftlichen Vernunft hätten viele nicht unterzeichnet, ließen sich aber übertölpeln.