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Verfasst am 18.06.2016
Ich bat als Tochter der sterbenden Patientin um ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt, da mir aufgefallen war, dass meine Mutter Schmerzen hatte. Nestelnde Hand, leichtes Stöhnen, verzerrte Gesichtszüge, den Oberbauch aufdecken (erst die Bettdecke, kurz vor ihrem Tod auch das Nachthemd), und meine Frage nach Schmerzen bejahte meine Mutter. Ich informierte mich nach der schmerztherapeutischen Einstellung bei der Pflegeschwester. Ich äußerte mein Befremden über eine Medikation nach Bedarf, da meine Mutter aufgrund der Demenz und ihrer Persönlichkeit sich gar nicht bewusst äußern kann und die Symptome des Schmerzen sichtbar wären. Ich wurde stehen gelassen. Ich hatte nicht das Gefühl ernst genommen zu werden. Ich widmete mich meinem 6jährigen Sohn, der mit mir noch einmal lebend seine Oma sehen und verabschieden wollte. Nach ca. einer Stunde wurde er unruhig und wir verließen die Station, ohne dass wir jemanden sahen. Nur die Sozialarbeiterin, der wir Aufwiedersehen sagten. Als ich am Nachmittag noch einmal versuchte telefonisch mein Anliegen zu klären, wurde mir der Vorwurf gemacht, dass ich ohne mich zu Verabschieden gegangen war. Die Schwester habe den Arzt erreicht, der mir ausrichten lässt, dass er keinen Fehler in seiner Behandlung gemacht habe. Darüber hinaus dürfen Sie mir keine Auskünfte geben, da ich nicht bevollmächtigt sein und schon gar nicht am Telefon. Meine Mutter verstarb drei Tage nach meinem Besuch. Ein Arztgespräch fand nie mit mir statt, auch als eine Schweigepflichtsentbindung vorlag und ich noch einmal versuchte den Arzt telefonisch zu sprechen.