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Kobelix
Verfasst am 15.10.2014
TOTALE INKOMPETENZ !!! Diese Bewertung entspricht in allen Punkten der Wahrheit; alle Angaben sind vollumfänglich belegbar und erfolgen in Übereinstimmung mit dem BGH-Urteil VI ZR 345/13 vom 01.07.2014. Seit 2006 fortgesetzte Missachtung von Rechtsgrundlagen wie z.B. Wohnungseigentumsgesetz und Teilungserklärung, Jahresabrechnungen von Anfang an grundlegend fehlerhaft; wiederholte Verstöße gegen Bestimmungen der Teilungserklärung. Gerichtliches Anfechtungsverfahren wegen unannehmbarer Jahresabrechnung zu 100 % gegen sie entschieden, jeder der betroffenen Miteigentümer wurde mit Verfahrenskosten bis ca. 1.000 € belastet; in 2006 abgeschlossene Wohngebäudeversicherung stellte sich als fehlerhaft heraus, Tiefgarage mit 32 Stellpl. über ca. 8 Jahre nicht versichert. Bei Auftrags-vergaben wiederholt die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit missachtet und Kompetenzen ohne Eigentümerbeteiligung überschritten; Verwaltervertrag enthält unzulässige Klauseln zur Beschneidung von Eigen-tümerrechten und zur rechtswidrigen Begrenzung ihrer Haftung; Eigentümerversammlungen regelmäßig verspätet in der späten 2. Jahreshälfte (Ende September); diesjährige Eigentümerversammlung auf Grund rechtsanwaltlicher Intervention wg. schwerer Verwal-tungsmängel abgesagt. Dies ist die Kurzfassung von 8 Jahren Missverwaltung !
UNAKZEPTABEL! Leider sitze ich im selben Boot. Inzwischen haben wir November, die EKSteu-Erklärung musste abgegeben werden, ohne dass die Aufstellung über haushaltsnahe Dienstleistungen und Reparaturen vorliegt, und von der Eigentümerversammlung 2014 ist noch nicht mal die Rede, nachdem die bereits auf den 24. September anberaumte ETV kurzfristig abgesagt wurde. Man sollte ja meinen, dass eine Verwalterin ihren Job nach 8 Jahren und einigen "Belehrungen" durch die Gerichtsinstanz begriffen hat, aber sie macht immer noch die alten Fehler und neue dazu, und wie es scheint, hat sie noch nicht alle Fehler gemacht. Man fragt sich, wie lange die Eigentümergemeinschaft sich das noch bieten lässt bis sie sich zu einer fristlosen Kündigung "aus wichtigem Grund" gem. WEG durchringt - wichtige Gründe gibt es in Hülle und Fülle ... aber manche Menschen brauchen erst die Überzeugungskraft hoher Kosten nach einem verlorenen Prozess ... Wenn jemand einen hilfreichen (aber bitte nur legalen!) Rat weiß, bitte hier melden!
Autor Karoline K. am 07.11.2014
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