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user74301
Verfasst am 01.09.2016
Vor 7 tagen habe ich ein gebrauchtes radl im shop für 85,- € gekauft, keinen kassenzettel erhalten, so ging es schon mal los. Gestern ist mir dann auf einer anhöhe bei dem versuch zu bremsen die handbremse gerissen. Ich bin zur Seite geschlingert und habe dabei einen anderen radfahrer in die seite getroffen. Es ist zum glück nichts passiert. Als ich das radl zum laden zurückbrachte und um eine reparatur bat, war die erste reaktion des händlers daraufhin, dass ich diesen schaden selbst verursacht hätte. Als ich darauf bestand dass dieser schaden logischerweise kaum von mir selbst verursacht worden sein kann nach einwöchiger nutzung, tat er die sache diesmal mit dem hinweis ab- das wäre meine eigene schuld dass ich ein offensichtlich altes fahrrad kaufe, bei dem mit so etwas zu rechnen sei. Von drinnen plärrte die hysterische frau des guten mannes permanent raus, dass ich für die reparatur 15 Euro zahlen solle. Hier geht es nicht um die peanuts von paar euro, sondern ums prinzip. Der händler ist in der pflicht garantie zu leisten, selbst wenn der verkaufte gebrauchsgegenstand offensichtlich alt ist, ein vehikel muss wenn es als solches verkauft wird zumindest als solches gebraucht werden können. Ohne lebensgefährliches potenzial beim bewegen des vehikels wenn möglich. Ansonsten darf es beim verkauf nicht als vehikel sondern als sammlerstück/ausstellungsstück deklariert werden. Das ehepaar weigerte sich jedenfalls vehement den schaden kostenfrei zu reparieren. Das hätte ich alles sicher nicht so schwer genommen, wenn der Kaufpreis dem eigentlichen wert des gegenstands entsprochen hätte. Ich habe im nachhinein auch einige bewertungen im netz gefunden die auf etwaige andere betrugsverdächtige fälle in dem laden aufmerksam machen. Die hätte ich mir vielleicht mal vorher durchlesen sollen, denn grundsätzlich glaube ich nicht dass gebraucht auch gleich schlecht sein muss.