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Swellario2011
Verfasst am 16.05.2013
Ende 2011 als Dozent für die iVWA in China gewesen, wollte man mir mein Honorar nicht zahlen. Erst auf anwaltlichem Druck hin wurde gezahlt, blieb vorerst auf den Anwaltskosten sitzen. Ich musste gegen die iVWA klagen, bekam vor dem AG Recht. Erst durch Pfändung des Firmenkontos bekam ich schlussendlich die mir entstandenen Kosten ersetzt. Einem Kollegen von mir geht es ähnlich. In der Vergangenheit hatten immer wieder Dozenten, die für die iVWA Aufträge in China ausgeführt haben, Schwierigkeiten und mussten gegen die firma prozessieren. Der Name iVWA ist bekannt und hat ein entsprechendes Image. In jüngerer Zeit tritt die iVWA unter anderen Firmennamen wie "Internationale Berufsakademie Niedersachen (iBA)" oder "International University of Cooperation and Education (iUCE)" auf. Dabei sollte man sehr genau hinschauen, was sich dahinter verbirgt. Interessant auch die Firmenlogos!
Ericson96131
Verfasst am 01.05.2012
Freelancer, die als Dozenten mit iVWA zusammenarbeiten, sollten vorher rechtlich gut beraten und entsprechend abgesichert sein. Weil: Freelancer treten mit Leistungen in Vorkasse, die vom Auftraggeber (iVWA) zu erbringen wären. Honorarverträge z. T. an der Grenze der Sittenwidrigkeit, somit ist Rechtsstreit vorprogrammiert. Es waren schon einige Verfahren anhängig! Des Weiteren: Chaotische Organisation vor Ort, Mitarbeiter vollkommen auf sich gestellt, keine Ansprechperson u. pädagogisch fragwürdige Organisation des Lehrbetriebs Aus eigener Erfahrung und nicht die einzige dieser Art!