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unser Haus
Verfasst am 07.02.2013
Mit notariellem Kaufvertrag vom 30.09.2011 erwarben wir in Herne ein Baugrundstück von der Weber-Consulting Beratungs GmbH (WBC). Zuvor wurde schriftlich zur Kenntnis gegeben, dass die Voraussetzungen zur Bebauung im Januar/Februar 2012 vorliegen dürften.Bis zum heutigen Zeitpunkt (07.02.2013) war eine Bebauung nicht realisierbar. Trotz vielzähliger niederschriftlicher Aufforderungen und Fristsetzungen zur Erfüllung der mit notariellem Kaufvertrag beurkundeten Vereinbarung war durch den Veräußerer WBC bis dato keine ordnungsgemäße Vertragserfüllung feststellbar, welche für die bisherige Nichterteilung der Baugenehmigung sowie erhebliche zeit- und finanzintensive Nachteile ursächlich ist. Seitens der Fa. WBC war überwiegend eine provokante, dienstleistungsunorientierte und nicht vertragskonforme Reaktion feststellbar. Im Nachhinein mussten wir feststellen, dass uns im Rahmen des Grundstückserwerbs bereits bestehende Auflagen der Stadt Herne vorsätzlich vorenthalten wurden. Da die Gesamtumstände, insbesondere die zeit- und finanziellen Beeinträchtigungen nicht mehr hinnehmbar sind, erfolgen die Mängelbeseitigung bzw. die erforderlichen vertragserfüllenden Maßnahmen nunmehr im Rahmen der Ersatzvornahme. Zur Geltendmachung der daraus resultierenden finanziellen Aufwendungen haben wir bereits einer Rechtsanwaltskanzlei ein Mandat erteilt. Ein ebenfalls betroffener Nachbar hat bereits bei dem Amtsgericht Pforzheim Vertragserfüllung eingeklagt und mit Urteil vom 17.12.2012 wurde ihm Recht zugesprochen.Die durch den Vertragspartner WBC praktizierte Handlungs-/Vorgehensweise war uns bis zum Zeitpunkt des Grundstückserwerbs absolut unbekannt und hätten derartiges vor dem Grundstückskauf als eigentlich undenkbar klassifiziert. Wir bzw. andere mitbetroffene Grundstückskäufer haben den Fehler bereits schon bitterlich bereut!!!! Vor allem in Anbetracht finanzieller und gesundheitlicher Prävention können wir nur warnen!!!!Petra und Thomas Liedtke, Herne