Dieses Unternehmen empfehlen?
dialo.de empfiehlt folgenden Kontaktweg
Zu Gartmann Architekten wurden bisher noch keine Informationen eingetragen.
Möchten Sie eine Beschreibung für diesen Eintrag ergänzen? Nutzen Sie dazu die Funktion "Firmeneintrag bearbeiten", um eine Firmenbeschreibung hinzuzufügen.
dialo.de empfiehlt folgenden Kontaktweg
Alternative Kontaktmöglichkeiten
Die vollständigen Kontaktinfos erhalten Sie direkt nach dem Klick - OHNE Registrierung. Sie können daraufhin sofort den Kontakt zur Firma aufnehmen.
Mit Ihren freiwilligen Angaben zur telefonischen Erreichbarkeit, helfen Sie uns bei der Verbesserung unseres Service. Bitte nehmen Sie sich diese 2 Sekunden Zeit nach Ihrem Anruf. Vielen Dank!
mit hoher Erreichbarkeitswahrscheinlichkeit
Dieses Unternehmen empfehlen?
Schall
Verfasst am 21.10.2013
Nachtrag zu dem Kauf einer Wohnung von den Bauträgern Gartmann Architekten, auch firmierend als Gartmann Projekt GmbH aus Kaarst und der Fa. Reuter Projektentwicklung Verwaltungs GmbH aus Grevenbroich: Der unabhängige Sachverständige, Dr. Alfred Schmitz aus Korschenbroich (TAC Akustik), hat in dem gerichtlichen Beweisverfahren gegen Gartmann und Reuter festgestellt, dass in meinem Wohnzimmer [beim Auftreten von Personen in der OG - Wohnung treten Pegelspitzen von bis 85 dB in der EG - Wohnung gemäß von den Bauträgern beauftragter Langzeitmessung auf] jeglicher Schalleintrag über die Geschosstrenndecke im Bassbereich überproportional stark nachschwinge, was sich in übermäßig hohen Innenraumpegeln bei diesen Frequenzen äußere. Man kann sich dies so vorstellen, dass sobald in der OG-Wohnung gelaufen wird, der über die Wohnungstrenndecke eingetragene Trittschall in der darunter liegenden Wohnung zwischen den Wänden wie ein Ping - Pongball hin und hergeworfen wird und sich dabei aufschaukelt. Dem Architekten Gartmann abschließend auf die Schulter klopfend, ein Mangel sei dies nicht, ein Großteil der Deutschen Bevölkerung [woher weiß er das??] empfinde dies als ordnungsgemäß, so Dr. Alfred Schmitz, unabhängiger Sachverständiger und Honorarprofessor an der TU Braunschweig, sowie Mitglied zahlreicher DIN-Ausschüsse. Zuvor hatte der unabhängige Sachverständige, Dr. Alfred Schmitz allerdings festgestellt, um den Schallwellen Gegenstände in den Weg zu stellen, wäre es sinnvoll, ein ca. 2m hohes Regal etwa in Raummitte des 38 qm großen Wohnzimmers zu platzieren. Dies reiche aber noch nicht aus, um die hohen Innenraumpegel, die im Bassbereich auftreten und sich als starkes Dröhnen bemerkbar machen, zu reduzieren. Zusätzlich müssten Bassabsorber (40-50 cm im Querschnitt) an Kanten und Ecken der Decke befestigt werden oder große Kästen mit Löchern als Bassresonatoren seien auf dem Boden zu platzieren. Dies sei im Wohnungsbau zwar unüblich, im KIRCHENBAU aber durchaus gängig. Nun habe ich keine Kirche von den Architekten und Bauträgern Gartmann und Reuter erworben, sondern eine WOHNUNG! Schlüsselfertig sollte die Immobilie übergeben werden. Von Bassabsorbern, die an der Decke zu montieren wären oder gelöcherten Kästen auf dem Fußboden, die der Käufer noch zu beschaffen hätte stand nichts im Kaufvertrag und ich hatte zuvor und habe bis heute nichts davon gehört, dass dies Stand der Technik sein sollte oder etwa der letzte Schrei bei der Innenraumgestaltung. Von der Notwendigkeit der Raumteilung durch die Hintertür durch ein 2m hohes Regal stand auch nichts im Kaufvertrag. Der durchschnittlich gebildete Architekt weiß: Neben der Schalldämmung der Geschosstrenndecke wirken sich die Grundrissgestaltung, sowie das Baumaterial auf den erzielbaren Schallschutz aus. Richtiger Schallschutz beginnt deshalb bei der Planung. Ein Grundverständnis wichtiger Planungsparameter, wie der Raumgeometrie und der baulichen akustischen Absorber Boden, Wand und Decke hätte ausgereicht, um die Problematik zu erkennen und zu vermeiden. Fazit: Vor Abschluss des Kaufvertrages sollte mit den Architekten und Bauträgern Gartmann und Reuter schriftlich neben konkreten Schallschutzwerten, Art und Position der Inneneinrichtung genau vereinbart und die Einbringung von Bassabsorbern ausgeschlossen werden um zu vermeiden, dass der Käufer am Ende den Schaden selbst zu tragen hat. Nachtrag: Dafür gibt es keine Norm in Deutschland. Ja, und? Nimmt den Sachverständigen das Deutsche Institut für Normung mit seinen Normen die Verantwortung und die Pflicht zum Denken ab? Oder sind Bauphysiker, die Mitglied der Normungsausschüsse des Deutschen Instituts für Normung sind per se daran gehindert, die Funktionstauglichkeit der konkreten Ausführung unter bauphysikalisch richtigen Annahmen fachgerecht zu beurteilen?
Schall
Verfasst am 15.09.2013
Von den Bauträgern Gartmann Architekten, auch firmierend als Gartmann Projekt GmbH aus Kaarst und der Fa. Reuter Projektentwicklung Verwaltungs GmbH aus Grevenbroich habe ich eine Erdgeschosswohnung erworben. Wie heißt es auf der Homepage der Architekten Gartmann: „Wir beherrschen ihre Sprache und verstehen uns als Übersetzer Ihrer persönlichen Vorstellungen in Stein, Stahl, Glas oder Holz. Bauvorhaben jeder Größenordnung von den ersten Planungen bis zur Schlüsselübergabe begleiten wir kompetent, persönlich und engagiert. Denn Ihre Zufriedenheit ist unser Prüfstein für die Qualität unserer Arbeit.“ Wenn die Trittschalldämmung trotz rechtzeitigen Hinweises, die Schalldämmung zu überwachen, mit einer Überschreitung des Grenzwertes um 9 dB nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht, nach Versuchen der Mängelbeseitigung die allgemein anerkannten Regeln der Technik ausweislich des Gutachtens nach wie vor nicht eingehalten sind, diese Tatsache von Gartmann und Reuter trotzdem bestritten und ein gerichtliches Beweisverfahren erforderlich wird, so ist dies mit der seitens Gartmann behaupteten fachlichen Kompetenz und Qualität nicht vereinbar. Dass eine zu Wohnzwecken verkaufte Immobilie bewohnbar sein muss, erwähnen die Architekten und Bauträger Gartmann in ihrer Selbsteinschätzung nicht. Nicht bewohnbar ist die Wohnung wegen der von der OG – Wohnung ausgehenden Schallbelastung. Diese Problematik [der Schall -/ Lärmbelastung], so Gartmann und Reuter schriftlich, sei ihnen sehr wohl bewusst. Trotzdem verkaufen sie die Immobilie als „Wohnung“! In einer Langzeitmessung wurde festgestellt, dass durch das Auftreten von Personen in der OG - Wohnung Pegelspitzen von bis 85 dB in der EG - Wohnung auftreten. Soweit das ca. dreijährige Kind in der OG – Wohnung läuft, kommt dies in der EG – Wohnung wie eine Abfolge von Hammerschlägen an. Die Architekten und Bauträger Gartmann haben ein Einfamilienhaus in zwei „abgeschlossene Wohnungen“ aufgeteilt, von beiden Parteien den Kaufpreis erhalten, bewohnbar ist das Haus jedoch nur als Ganzes, von einer Partei. Insoweit waren die Architekten und Bauträger auch engagiert tätig: in eigener Sache. Folgerichtig hat Herr Gartmann auch die Hausverwaltung abgelehnt mit den Worten: “das tue ich mir nicht an“. Er wusste ja, was er verursacht hatte. Er hatte den Kaufpreis und der Käufer einen wahr gewordenen Albtraum als Gegenleistung. Die Architekten und Bauträger Gartmann hatten den Kaufpreis und der Käufer einen wahr gewordenen Albtraum als Gegenleistung.