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KMLadenburg
Verfasst am 28.11.2012
Eine wahre Geschichte: Ich kaufte bei der Firma Greiner einen Kaminofen, um meinen schönen Gewölbekeller mit 90 qm Fläche zu beheizen. Nach der Installation heizte der Ofen jedoch nur einige Quadratmeter in der Nähe des Ofens und nicht den ganzen Raum. Deshalb hielt ich die Zahlung zurück. Auf meine Mängelrüge hin empfahl der Verkäufer anlässlich einer Besichtigung anderes Holz mit höherem Brennwert einzusetzen und die Fenster/Türe noch besser abzudichten, um den Keller ausreichend beheizen zu können. Doch auch nach Durchführung dieser Massnahmen erwärmte sich der Keller überhaupt nicht. Die Fa. Greiner leitete meine Mängelrüge auch an den Hersteller des Ofens weiter und zwar explizit wegen der zu schwachen Heizleistung des Ofens. Der Beleg liegt mir vor. Aber dann kam der Hammer. In dem Prozess wegen des nicht gezahlten Kaufpreises behauptete Greiner plötzlich, die schwache Leistung sei vereinbart und von mir g e w o l l t gewesen! Dabei hatte Greiner sich vorher niemals auf eine solche Vereinbarung berufen. Die ganzen Maßnahmen und Ratschläge wären nicht sinnvoll gewesen, wenn ich nur eine schwache Leistung gewollt hätte. Das Amtsgericht verließ sich allein auf die Aussage des Verkäufers. In der Berufungsinstanz prüfte das Landgericht die Tatsachen ebenfalls nicht näher. Ich musste also zahlen. Ich weiß genau, dass ich eine normale Heizung vereinbart habe. Ich fühle mich durch die Fa. Greiner unfair und gemein behandelt. Ich hätte das nie von einer Fachfirma erwartet.