Mehr als 3 Millionen Wohnungen und Häuser sind betroffen
In einer bundesweiten Studie kommt die Friedrich-Schiller-Universität Jena zu dem erschreckenden Ergebnis, dass mehr als drei Millionen Häuser und Wohnungen in Deutschland von Schimmelpilz befallen sind. Und wer teilt sich schon gerne seine Wohung mit Schimmelpilzen? Die Flecken sehen nicht nur unschön aus, sie können auch allergische Reaktionen und Gesundheitsprobleme hervorrufen.
Die Ursachen für Schimmel sind vielfältig: Fehler beim Bau und eine schlechte Dämmung,
undichte Wasserleitungen, falsches Lüft- und Heizverhalten oder auch eine falsche Einrichtung der Wohnung.
Haben sich die oftmals gesundheitsgefährdenden Sporen erst mal festgesetzt, kommen viele Fragen auf: Was ist zu tun und wer kommt für den Schaden auf?
Fachleute helfen weiter
Ab einem Schimmelbefall von ca. 0,5 qm sollte zur Schimmelbeseitigung eine Fachfirma hinzugezogen werden, da nur ein Fachmann erkennen kann, ob die Art und Menge des Schimmels Ihre Gesundheit beeinträchtigen könnte.
Viele Malerbetriebe haben auch einen Fachmann für Schimmelentfernung im Team.
Um einem kleineren Schimmelbefall den Kampf an zu sagen, eignet sich hochprozentiger Alkohol aus der Apotheke. Sollte der Schimmel wieder kommen, ist unbedingt der Rat eines Fachmannes zu suchen. Dieser misst die Feuchtigkeit im Raum und ermittelt mit einem Infrarotscanner kalte, gefährdete Flächen.
Mieter oder Vermieter – Wer ist bei Schimmel in der Pflicht?
Wenn Sie in Ihrer Mietwohnung Schimmel entdecken, müssen Sie unbedingt Ihren Vermieter verständigen. Tun Sie dies nicht und der Schimmel breitet sich weiter aus, drohen schlimmstenfalls sogar Schadensersatzansprüche des Vermieters. Allerdings berechtigt Schimmel in der Mietwohnung den Mieter, die Miete zu mindern, wenn er nicht selbst für den Schaden verantwortlich ist (z.B. durch falsches Heizen und Lüften ). Wie hoch die Minderung ausfallen darf, hängt davon ab, wie schwerwiegend der Schaden ist.
Wichtige Maßnahme: Ursachen für Schimmel vermeiden
“Es reicht nicht, die Symptome zu behandeln, man muss an die Ursache des Schimmels heran”
Da die Ursachen von Schimmelpilzbefall oft beim Mieter liegen, können diese auch viele Maßnahmen ergreifen, damit er garnicht erst auftaucht:
Sorgen Sie für Frischluft
Regelmäßiges Stoßlüften der Wohnung für etwa fünf bis zehn Minuten. Lüften Sie auch sofort nach dem Kochen, Duschen und Baden, denn so kann sich der Wasserdampf nicht verteilen. Stellen Sie die Heizung nicht ganz ab, auch wenn Sie tagsüber nicht zu Hause sind. Das ist auch billiger als das ständige Auskühlen und Wiederaufheizen der Räume.
Reinigen Sie alle feucht abwischbaren Flächen
Reinigen und desinfizieren Sie alle gefliesten Wände, Duschkabinen und sonstigen harten Flächen, auf denen sich die Feuchtigkeit sammelt. Auch mit einem trockenen Tuch oder einem Abzieher kann man überschüssiges Wasser leicht entfernen.
Luftentfeuchtungsgerät
In Badezimmern ohne Fenster kann ein Luftentfeuchtungsgerät für Abhilfe sorgen.
Keine Möbel oder Vorhänge vor den Heizkörper stellen
Dies erhöht nicht nur den Energieverbrauch, die Luft wird auch nicht ausreichend aufgeheizt. Dadurch kann feuchte Luft schneller an Wänden kondensieren. Schränke nicht zu nah an die Wände stellen: Sonst kann die Luft nicht ausreichend zirkulieren und die in der Luft enthaltene Feuchtigkeit kann an den Wänden kondensieren – das gilt insbesondere für schlecht gedämmte, kalte Außenwände. – Lassen Sie zwischen großen Möbeln und Außenwänden ein paar Zentimeter Abstand.
Waschen Sie alles, was gewaschen werden kann
Reinigen Sie die Duschvorhänge regelmäßig mit einem geeigneten Desinfektionsmittel oder waschen Sie sie den Herstelleranweisungen entsprechend. Waschen und wechseln Sie die Handtücher regelmäßig und hängen Sie sie nach Gebrauch zum Trocknen auf. Lassen Sie sie nicht auf dem Boden des Badezimmers liegen.