Verleumdung, üble Nachrede, Beleidigung oder einfach die Äußerung einer Meinung?
Häufig sind die Fälle nicht leicht voneinander zu unterscheiden. Wir starten mal einen Versuch ein bißchen Licht in dieses Thema zu bringen.
Freie Meinung und Tatsachenbehauptung
Grundsätzlich soll eine Bewertung eine private Meinung und eine Wertung über ein Produkt oder eine Dienstleistung darstellen. Dabei ist eine Meinungsäußerung ganz einfach durch die Fomulierung zu erkennen. “Nach meiner Meinung wurde das Restaurant schon länger nicht mehr renoviert” ist demnach ein privates Werturteil. Der ganz persönliche subjektive Eindruck eines Besuchers ist also völlig legitim.
Abgrenzen von der freien Meinungsäußerung muss man hier die Tatsachenbehauptung. Dabei liegt der Unterschied auf der Hand: eine Tatsachenbehauptung ist einem Beweis zugänglich wie es so schön im der Sprache der Juristen heißt. Wenn Sie also schreiben, dass ein Unternehmen Ihnen einen zu hohen Preis für ein Produkt oder eine geleistete Arbeit in Rechnung gestellt hat,
dann lässt sich das ja anhand einer Rechnung und im Vergleich mit anderen Firmen beweisen. Es besteht also die Möglichkeit, die Behauptungen zu überprüfen. Hält diese Behauptung keiner Überprüfung stand, dann ist sie genauso zu behandeln wie eine Verleumdung.
Wann spricht man von einer Beleidigung?
Eine Beleidigung ist per Definition die “Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung gegenüber einem anderen”. Sie müssen Ihren Gegner in seiner Ehre verletzen, damit man von einer Beleidigung sprechen kann. Hier ahnt man schon – Ehre kann etwas sehr vielschichtiges sein und wird sicher individuell sehr unterschiedlich empfunden. Die “Ehre” als objektiven Maßstab für alle Menschen gleichermaßen gibt es (leider oder Gott sei Dank?) bisher nicht.
Was also tatsächlich von den Gerichten als Beleidigung gewertet wird kann sehr unterschiedlich sein und wird immer im Kontext betrachtet. Wer das Thema vertiefen möchte, findet bei dieser Anwaltskanzlei viele hilfreiche Infos.
In diesem Sinne: Bleiben Sie bei der Wahrheit, wenn Sie eine Bewertung verfassen. Hand auf´s Herz und ein kühler Kopf sind die besten Voraussetzungen dafür, dass wir Ihre Bewertung freischalten und auch andere User davon profitieren können.