Wir von dialo.de sind dafür bekannt, dass wir auch kritische Bewertungen freischalten und auch nicht sofort alles löschen, wenn es dem ein oder anderen Unternehmer nicht gefällt. Sie merken es sicher schon, der nächste Satz beginnt mit einem Aber. Aber es gibt auch Grenzen. Was wir schon alleine aus rechtlichen Gründen nicht dulden sind
- Üble Nachrede
- Unwahre Tatsachenbehauptung
- Verleumdnung
Was hingegen erlaubt ist sind
- Private Werturteile oder
- Meinungsäußerung über Produkte und Dienstleistungen
Und damit das ganze etwas verständlicher wird haben wir hier ein paar schöne Bewertungs-Fails, die wir leider löschen mussten. Viel Spaß!
Hier macht sich ein Bewerter Luft, der sich einen schönen Kamin gewünscht hat. Begriffe wie Betrug und Betrüger sollte er dabei jedoch nicht verwenden.
Beleidiungen gehören nebenso wenig in eine Bewertung wie Unterstellungen.
Auch sprachlich sollte die Bewertung verständlich geschrieben sein und für andere Leser einen Sinn ergeben.
Urkundenfäschung ist ein harter Vorwuf – ohne Belege dürfen wir so eine Bewertung nicht veröffentlichen
Wieder der Vorwuf des Betrugs, und aus dem Rest der Bewertung wird man auch nicht viel schlauer.
Okay, diese Bewertung liest sich sehr unterhaltsam und ist auch gut verständlich geschrieben. Die Schimpfworte halten sich in Grenzen. Doch ABZOCKE und Handgreiflichkeiten werden unterstellt – darum leider ein Nein für die Veröffentlichung.
Die Beleidigung liegt bei dieser Bewertung auf der Hand.