Verleumdungen und üble Nachrede: Solche Bewertungen bitte nicht

Wir von dialo.de sind dafür bekannt, dass wir auch kritische Bewertungen freischalten und auch nicht sofort alles löschen, wenn es dem ein oder anderen Unternehmer nicht gefällt. Sie merken es sicher schon, der nächste Satz beginnt mit einem Aber. Aber es gibt auch Grenzen. Was wir schon alleine aus rechtlichen Gründen nicht dulden sind

  • Üble Nachrede
  • Unwahre Tatsachenbehauptung
  • Verleumdnung

Was hingegen erlaubt ist sind

  • Private Werturteile oder
  • Meinungsäußerung über Produkte und Dienstleistungen

Und damit das ganze etwas verständlicher wird haben wir hier ein paar schöne Bewertungs-Fails, die wir leider löschen mussten. Viel Spaß!

Hier macht sich ein Bewerter Luft, der sich einen schönen Kamin gewünscht hat. Begriffe wie Betrug und Betrüger sollte er dabei jedoch nicht verwenden.

Gelöschte Bewertung

Beleidiungen gehören nebenso wenig in eine Bewertung wie Unterstellungen.

hwein

Auch sprachlich sollte die Bewertung verständlich geschrieben sein und für andere Leser einen Sinn ergeben.

gast

Urkundenfäschung ist ein harter Vorwuf – ohne Belege dürfen wir so eine Bewertung nicht veröffentlichendpd

Wieder der Vorwuf des Betrugs, und aus dem Rest der Bewertung wird man auch nicht viel schlauer.

betruger

Okay, diese Bewertung liest sich sehr unterhaltsam und ist auch gut verständlich geschrieben. Die Schimpfworte halten sich in Grenzen. Doch ABZOCKE und Handgreiflichkeiten werden unterstellt – darum leider ein Nein für die Veröffentlichung.

bäcker

Die Beleidigung liegt bei dieser Bewertung auf der Hand.

winkeladvocat