Ein Forumsbetreiber muss abgegebene Bewertungen unter Umständen auf ihre Richtigkeit überprüfen. So urteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth am 8.5.2012, berichtet rechtsindex.de. In dem Fall ging es um einen Zahnarzt, der auf einer Internetplattform bewertet wurde. Da sich die Bewertung auf eine Behandlung bezog, die der Zahnarzt in dem angegebenen Zeitraum nicht durchgeführt hatte, verlangte der Arzt die Löschung der schlechten Bewertung. Der Forumsbetreiber fragte jedoch nur bei dem Bewerter nach, ob die Behandlung so stattgefunden hat. Das Gericht urteilte jetzt, dass der Betreiber des Forums sorgfältiger hätte prüfen müssen, ob die bewertete Behandlung tatsächlich stattgefunden hat. Deshalb hafte der Betreiber nach den Grundsätzen der sogenannten Störerhaftung auf Unterlassung. Der Forumsbetreiber hat bereits angekündigt, dass er gegen das Urteil Berufung einlegen wird.

