Die Hotelkette A&O Hostels kann dem Bewertungsportal Holidaycheck nicht verbieten, die Bewertungen ehemaliger Gäste zu veröffentlichen. Das entschied das Berliner Landgericht. Die Hotelkette muss es demnach hinnehmen, auf Holidaycheck gelistet zu werden. Wie das Handelsblatt berichtet, hatte eine Frau in einem der Hostels angeblich Bettwanzen entdeckt. Ein Kammerjäger stellte jedoch kein Ungeziefer fest, weshalb die Frau keinen Schadensersatz erhielt. Die Frau hat anschließend, angeblich aus Rache, ihrer Wut auf das Hostel bei Holidaycheck freien Lauf gelassen. Die Hotelkette will gegen das Urteil Berufung einlegen.