Facebook am Arbeitsplatz, Twitter in der Frühstückspause – alles erlaubt an Ihrem Arbeitsplatz? Von streng verboten bis locker geduldet gibt es in deutschen Unternehmen eine ganze Bandbreite an Möglichkeiten. Viele Unternehmen reagieren darauf und legen Guidelines für ihre Mitarbeiter fest.
Rechtsanwälting Nina Diercks nimmt in ihrem Blog zum Thema Social Media Recht das Thema Social Media Guidelines genauer unter die Lupe. Bei vielen Unternehmen wird noch häufig ein völliges Verbot angestrebt, das mache aber in jeder Hinsicht wenig Sinn, so Diercks. Denn die Grenzen sind schwierig zu ziehen, das Nutzen von Social Media Plattformen über das private Smartphone (zur Not auf dem stillen Örtchen) könne man sowieso nicht grundsätzlich untersagen.
Ergebnis dieser Kontroverse können Social Media Richtlinien sein, die mittlerweile von vielen Firmen aufgestellt werden und an die sich die Mitarbeiter halten müssen. Wer sich unsicher ist, welche Punkte berücksichtigt werden sollen, findet bei der BITKOM einen Ratgeber für Unternehmen, der die wichtigsten Punkte erklärt.
Ein Beispiel: Die Social Media Guidelines von DHL. Diese wurden für die Mitarbeiter in einem 10 Punkte Plan umgesetzt:
- Beachten der Unternehmenswerte
- Nur für sich selbst sprechen
- Authentisch und transparent sein
- Vertauliche Informationen für sich behalten
- Schützen der Privatspähre
- Verantwortlich handeln
- Geltendes Recht beachten
- Andere mit Respekt behandeln
- Unterstützung erwünscht
- Interne Plattformen zum Austausch nutzen
Interessant ist auch zu sehen, wie andere Firmen diese Richtlinien umsetzten. Hier gibt es eine Übersicht über die Social Media Guidelines internationaler Unternehmen.
Doch nicht immer können diese Richtlinien auch alle Konflikte vermeiden. Denn hier treffen häufig eigentlich zwei Welten aufeinander: Mitarbeiter sollen sich als Markenbotschafter positiv über ihr Unternehmen äußern – aber eben nur positiv. An dieser Stelle kollidiert das Grundrecht der Unternehmerfreiheit des Arbeitgebers (Weisungsrecht und die Herrschaft über die Betriebsmittel) mit dem Persönlichkeits-, Datenschutz- und Meinungsäußerungsrechts des Arbeitnehmers, so Diercke in ihrem Artikel in der Zeitschrift Human Resources Manager (pdf).
Man könnte jetzt noch längere Richtlinien aufstellen, noch mehr Kontrollen und noch schärfere Restriktionen einführen. Doch es wird immer wieder Schlupflöcher geben, die schnell mit einer neuen Richtlinie gestopft werden müssen.
Oder worum geht es noch? Hinter einem totalen Verbot stehen häufig auch Ängste der Führungskräfte. Davor, dass Mitarbeiter eine lockere Social Media Strategie ausnutzen um Firmengeheimnisse auszuplaudern, die Reputation sinken könnte und alles aus dem Ruder läuft.
Statt Restriktionen wären hier Informationen viel zielführender – für die Mitarbeiter und die Führungskräfte. Gezielte Schulungen und Weiterbildungen bringen hier letztlich sicher mehr als Verbote.