Gerichtsurteil: keine Auskunftspflicht über Userdaten

Das Amtsgericht München hatte im Februar seine Entscheidung zu folgendem Verfahren gefällt:

Betroffen war eine Internetplattform, auf der Erfahrungen, Meinungen und Bewertungen rund um das Thema Auto von Usern abgegeben und kommentiert werden. Geklagt hatte ein Betreiber von Autohäusern, der auf dem Internetportal von einem User schlecht bewertet wurde. Aufgrund der geschäftsschädigenden Wirkung sollte der Erfahrungsbericht unverzüglich entfernt werden – was auch geschah. Gleichzeitig wünschte der Autohausbetreiber aber auch die Auskunft über die persönlichen Daten des Bewertungs-Autors.

Die Herausgabe der Autoren-Daten des Portalbetreibers an eine schlecht bewertete Firma ist laut dem Münchner Amtsgericht rechtswidrig.

Somit hatte die Internetplattform rechtmäßig gehandelt, als sie mit dem Hinweis auf den Datenschutz den Autor gegenüber dem Autohaus nicht nannte. Das Gericht entschied, dass lediglich aufgrund eines offiziellen Strafverfahrens die Daten gegenüber den Ermittlungsbehörden mitgeteilt werden müssen, nicht jedoch gegenüber Privatpersonen, Gewerbetreibenden oder Unternehmen.

Auch dialo.de handelt nach diesem Grundsatz. Der Datenschutz hat höchste Priorität, insbesondere bei personenbezogenen Daten. Hierfür setzten wir uns für unsere User ein.