Gekaufte Bewertungen, Fans und Follower: Was ist illegal?

Für Unternehmen wird es immer wichtiger: viele positive Bewertungen auf Bewertungsportalen, viele Likes auf der Facebookseite und möglichst aktive User, die viele positive Kommentare verfassen. Die Möglichkeiten, dieses Ziel zu erreichen, sind zahlreich, doch nicht immer sind sie legal. Der Social Media Anwalt Thomas Schwenke hat für das Magazin t3n die wichtigsten Punkte zusammengestellt.

Unternehmen versuchen mit vielen Mitteln, neue Fans zu einem “gefällt mir” – Klick zu motivieren, noch besser, wenn Sie gleich einen positiven Kommentar hinterlassen. Eine beliebte Möglichkeit ist ein Gewinnspiel. Doch wer die Teilnahme an einer Verlosung an die Bedingung knüpft, einen Kommentar zu einem Unternehmen oder einem Produkt abzugeben, der handelt illegal, so Schwenke. Denn man kann davon ausgehen, dass Fans den Gewinn im Blick haben und sich zu einem positiven Kommentar hinreißen lassen.

Eine Grauzone ist hingegen der Kauf von Fans und Followern. Ein Verbot gibt es nicht, doch mittlerweile ist es durchaus nicht nur für Facebook möglich, die echten von den gekauften Fan zu unterscheiden. Wer dann plötzlich in die Fänge des Facebook Algorithmus gerät und einen großen Teil seiner gefälschten Fans wieder abgeben muss tut sich und seiner Marke keinen Gefallen in Sachen Glaubwürdigkeit.

Klares No-Go ist und bleibt weiterhin: Bewertungen für Bewertungsplattformen kaufen. Ganz gleich, ob es sich um Bewertungen im großen Stil handelt, auch Kleinvieh – wie hier in diesem Beispiel auf Kleiderkreisel– bleibt illegal.

Besser: Die Kunden aktiv um die Abgabe einer Bewertung bitten, natürlich  ohne finanziellen Anreiz. Dazu gibt es viele Möglichkeiten: direkt nach einem Verkaufsgespräch, auf Ihrer Website, in der Email-Signatur oder auf Ihrem Rechnungsformular.  In diesem Fall sind Ihrer Kreativität keine Grenzen gesetzt.